Maschinen und Anlagen
Bei Maschinen und bestimmten verwandten Produkten müssen Sie insbesondere zwischen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 unterscheiden. Die neue EU-Maschinenverordnung gilt im Grundsatz ab dem 20. Januar 2027; für den konkreten Fall ist unter anderem der maßgebliche Zeitpunkt entscheidend.
Praktische Fragen: Handelt es sich rechtlich um eine Maschine, ein verwandtes Produkt oder eine unvollständige Maschine? Welche Sicherheits- und Dokumentationsanforderungen sind relevant?
